Motorflug ausbildung
Informationen zur praktischen
Motorflugausbildung
Die praktische Motorflugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden auf unseren Schulflugzeugen vom Typ Cessna 172P (für die Klassenberechtigung SEP) oder SF25 (für die Klassenberechtigung TMG). Darin sind enthalten mindestens 25 Flugstunden mit Fluglehrer, 10 Stunden im Alleinflug, wovon wiederum 5 Flugstunden im Alleinüberlandflug zu absolvieren sind.
Die Ausbildung lässt sich dabei in folgende drei Ausbildungsabschnitte unterteilen:
Abschnitt I. Grundphase
In diesem Abschnitt wird das grundlegende Beherrschen des Flugzeugs geübt. Dies beginnt bei den Grundübungen, wie z.B. Steig-/Sinkflug und Kurvenflug und führt dann zu Start und Landungen unter allen möglichen Umständen. Auch werden Notsituationen und das Beherrschen des Flugzeugs im oberen und unteren Geschwindigkeitsbereich geübt. Abgeschlossen wird dieser Abschnitt mit 3 Alleinflügen in der Umgebung des Flugplatzes.
Abschnitt II. Fortgeschrittenphase
Dieser Abschnitt dient der Erlangung weiterführender fliegerischer Fertigkeiten und der Alleinüberlandflugreife, d.h. die Durchführung anhand von Navigationskarten geplanter Navigationsflüge zu und von anderen Flugplätzen (unter anderem. auch zu Verkehrslandeplätzen, wie z.B. Nürnberg). Dabei wird unter anderem die terrestrische Navigation als auch der Umgang mit Satelliten-navigationsanlagen und Funknavigationsgeräten erlernt. Auch werden Notlandungen auf Flugplätzen und im Gelände simuliert, um für alle Fälle vorbereitet zu sein.
Abschnitt III. Alleinüberlandflugphase (erfolgreicher Abschluss der Theorieprüfung ist für diesen Abschnitt notwendig)
In dieser Ausbildungsphase werden Alleinüberlandflüge durchgeführt, unter anderem ein Alleinüberlandflugdreieck von mindestens 270 km. Flüge ab und zu mit dem Fluglehrer dienen noch einmal der gezielten Vorbereitung auf die anstehende praktische Prüfung.
Die praktische Ausbildung findet ihren Abschluss in der praktischen Prüfung mit einem Prüfer des Luftamt Nordbayerns. Geprüft werden alle erlernten Fertigkeiten, inklusive eines Überlandfluges zu einem fremden Flugplatz und den Gebrauch von Funknavigationsanlagen. Ist auch diese letzte Hürde genommen, bekommt man einige Tage später die ersehnte Lizenz per Post zugeschickt. Einer schrittweisen Einweisung in alle übrigen Vereinsflugzeugen und eigenverantwortlich durchgeführten Flügen steht nun nichts mehr im Wege.