Segelflugausbildung

Informationen zur

Segelflugausbildung

ASK Schulung s 400 Fliegervereinigung Schwabach-Roth e.V.

Die Fliegervereinigung Schwabach e.V. bildet Mitglieder in der Vereinsflugschule im Rahmen der Ausbildungserlaubnis des LVB auf vereinseigenen Segelflugzeugen aus.
Die Ausbildung erfolgt entsprechend den Forderungen der Luftfahrtpersonalverordnung (LuftPersV) und orientiert sich an den methodischen Richtlinien des deutschen Aeroclubs (DAeC). Segelflugausbildung umfasst die gesamte Ausbildung vom ersten Segelflugstart bis zur unmittelbaren Vorbereitung der Prüfung zum Segelflugschein (GPL Glider Pilots Licence).
Die Segelfluglizenz (GPL – Glider Pilots Licence) berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen im In- und Ausland in den eingetragenen Startarten (Winde, Flugzeugschlepp, Eigenstart usw).

Die Lizenz kann erweitert werden um die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (TMG – Touring Motor Glider)
Im Weiteren ermöglichen wir in zahlreichen Aus- und Weiterbildungen den Erwerb der Kunstflugberechtigung, zusätzlicher Startarten (z.B. Windenstart) und in Fortbildungen Streckenflug und Gebirgsflug. Dazu stehen neben den Schulungsmaschinen ASK 21 auch zahlreiche moderne Kunststoffsegelflugzeuge zur Verfügung (Janus Ce, LS 4, ASH 26).

Die Ausbildung zu Segelflugzeugführer – Ein Überblick

Zunächst beginnt die Ausbildung in zweisitzigen Flugzeugen (ASK 21) im Flugzeugschlepp hinter einem Schleppflugzeug. Unter Anleitung eines ausgebildeten Fluglehrers übernimmt der Schüler nach und nach die Aufgaben des Piloten, bis er alle wichtigen Flugmanöver sicher beherrscht.
Dann folgt der erste fliegerische Höhepunkt….der ERSTE ALLEINFLUG!!!!!!

Nach mehreren Alleinstarts mit der ASK21, erfolgt die Umschulung auf unser einsitziges Schulflugzeug, eine DG100. Anschließend sammelt der Flugschüler weitere Flugpraxis, die Übungen werden vertieft bis schließlich im letzten Ausbildungsabschnitt die Streckflugausbildung stattfindet, in der auch Außenlandungen , also kontrollierte Landungen außerhalb des Flugplatzes, geübt werden – meist  jedoch mit einem Motorsegler als Fluggerät.
Zum Schluss macht man dann seine „Flugscheinprüfung“, d.h. neben einer theoretische Prüfung beim Luftamt Nordbayern (in insgesamt 7 Fächern im multiple-choice Verfahren am PC)   kommt ein Prüfer auf den Flugplatz und fliegt mit Dir für 3 Starts mit (genau das haben wir mit Dir natürlich vorher geübt !!!!).

0A8E00B0 6EA7 4D76 BF4A 4880C7D2B767 Fliegervereinigung Schwabach-Roth e.V.
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Zeitaufwand und Kosten

Zeitaufwand

Der Zeitaufwand ist natürlich davon abhängig wie oft man auf dem Flugplatz ist. Wer aber früh im Jahr bei uns anfängt, kann in der nächsten Saison bereits seinen Schein machen.

Der Theorieunterricht findet im Winter statt.
Die Flugsaison hängt natürlich vom Wetter ab. Sie beginnt Ende März und dauert bis Ende Oktober.

Wichtig ist zu wissen, dass der Segelflug sicher eine günstige Form des Fliegens ist, aber auch gleichzeitig eine relativ zeitaufwändige

Kosten

Die Kosten im Segelflug sind natürlich davon abhängig, wie schnell man sein Ziel den Flugschein zu bekommen, umsetzt; je schneller, desto günstiger, denn man kommt erst gar nicht aus der Übung……..geht aber nicht immer, da Familie oder andere wichtige Sachen auch schon mal vorgehen.

Eine „Schulungsstunde“ in unseren Doppelsitzer mit Fluglehrer kann man mit ca.€ 15.- veranschlagen – also so viel, wie ein ausgedehnter Kinobesuch.
Gesamtkosten bis zum Segelflugschein dürften ca. € 1900 – € 2500 ausmachen (verteilt auf 2 Saison), abhängig von Talent und Beharrlichkeit.

Voraussetzungen für die Segelflugausbildung

Vor Beginn der Segelflugausbildung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

a. Kopie vom Personalausweis
b. Zwei Passbilder
c. polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)
d. Auszug aus dem Verkehrszentralregister
e. Flugtauglichkeitszeugnis (Liste mit Fliegerärzten hängt im Clubheim aus)
f. Jugendliche unter 18  Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der beiden Eltern

Zu den fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis gehören:

a. die praktische Flugausbildung
b. die theoretische Ausbildung
c. die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
d. die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmassnahmen am Unfallort

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