Informationen zur
Motorflugausbildung
Allgemeines
Die Privatpilotenlizenz nach EASA FCL mit der Klassenberechtigung SEP berechtigt zum Führen von einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbenmotor am Tage und unter Sichtflugbedingungen.
Im Allgemeinen haben diese Flugzeuge bis zu 4 Sitzplätze und ermöglichen Flüge mit einer Reisegeschwindigkeit von bis zu 250 km/h und einer Reichweite von bis zu ca. 600-800 km. Die Strecke Nürnberg-Berlin lässt sich also in knapp 2 Stunden zurücklegen.Mit der Klassenberechtigung TMG können 2-sitzige Touring-Motorsegler mit einer Reisegeschwindigkeit von 150 km/h geflogen werden.
Die Ausbildung wird durch unsere zertifizierte ATO (Approved Training Organisation) innerhalb der Fliegervereingung Schwabach von ehrenamtlich tätigen Fluglehrern auf den Vereinsflugzeugen durchgeführt.Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich die Mitgliedschaft in unserem Verein. Die Ausbildung erfolgt daher zumeist an Wochenenden/ Feiertagen oder nach Absprache mit dem Fluglehrer und dauert je nach Lernfortschritt und Engagement zwischen 8 und 18 Monaten.Die Flugzeuge werden von speziell ausgebildetem Wartungspersonal entsprechend der besonderen Anforderungen für Schulungsflugzeuge professionell in vorgeschriebenen Wartungsintervallen gewartet.
Interessierst Du Dich für die Ausbildung innerhalb unserer Flugschule, dann haben wir im Folgenden einige weiterführende Informationen.
Voraussetzungen für eine Ausbildung
A. Vereinsbeitritt:
Da wir grundsätzlich nur Vereinmitglieder ausbilden ist der Beitritt zu unserem Verein unabdingbar. Die Ausbildungskapazität unserer Flugschule ist dabei hauptsächlich von der Verfügbarkeit der anzahlmäßig begrenzten und ehrenamtlich tätigen Fluglehrer abhängig.
B. Gesetzliche Anforderungen:
I. Mindestalter: Das Mindestalter zu Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre und zum Erwerb der Lizenz 17 Jahre (Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen ist selbstverständlich).
II. Medizinische Tauglichkeit: Vor Beginn der Ausbildung ist ein Tauglichkeitszeugnis notwendig, welches bei speziell zugelassenen Ärzten erworben wird und ca. 150 € kostet.
C. Dokumentation:
Nach erfolgter Aufnahme in unserem Verein sind vor Beginn der Ausbildung folgende Dokumente notwendig (zur Meldung als Flugschüler beim zuständigen Luftamt):
I. Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
II. Behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
III. Auszug aus dem Verkehrszentralregister
IV. Passbild
V. Farbkopie Personalausweis/ Reisepass
VI. Kopie Geburtsurkunde
VI. Bescheinigung eines „Erste-Hilfe“-Kurses/ Sofortmaßnahmen am Unfallort
VII. Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen.
Ablauf der Ausbildung
Sind alle unter Punkt 2. aufgeführten Voraussetzungen erfüllt steht der eigentlichen Ausbildung nichts mehr im Wege!
Zunächst aber erfolgt eine ausführliche Einweisung in die Flugplatzverhältnisse. Schwerpunkt hierbei liegt auf Besonderheiten des Flugplatzes Schwabach-Büchenbach, Hinweise auf mögliche Gefahrenquellen und deren Vermeidung sowie auf dem grundsätzlichen Umgang mit einem Luftfahrzeug.
Die Ausbildung selber gliedert sich dabei in zwei verschieden Anteile auf: